Entlastungen bei der Grundsteuer müssen Allen zugute kommen!
Der CDU-Stadtverband Herford und die CDU-Ratsfraktion begrüßen grundsätzlich eine Entlastung der Bürger bei der Grundsteuer, wenn diese allen Bürgern zuteil wird. Die Ablehnung des im Rat beschlossenen Antrags zur Änderung des Hebesatzes war daher keineswegs eine Absage an eine Reduzierung – im Gegenteil: Die CDU setzt sich stets für eine gerechte und tragfähige Entlastung aller Herforder ein.
Stellungnahme des CDU-Stadtverbandes Herford und der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herford zum Pressebericht vom 6. April 2025
Die von SPD und UFH initiierte Änderung der Grundsteuer führt zu einer einseitigen Entlastung von Eigentümern sogenannter Nichtwohngrundstücke. Der weitaus größte Teil der Grundstücks- und Wohnungseigentümer in Herford – also Menschen, die in ihren Immobilien leben oder diese zu Wohnzwecken vermieten – bleibt von der Entlastung unberührt. Diese unausgewogene Entscheidung halten wir für falsch.
Wir hätten es für richtig gehalten, an einem differenzierten Hebesatzmodell festzuhalten, und zwar orientiert an der Berechnung der Finanzverwaltung NRW. Auf dieser Grundlage wäre eine aufkommensneutrale und faire Anpassung für alle Grundstücksarten möglich gewesen – im Sinne einer ausgewogenen Entlastung auch der 18.000 Eigentümer von Wohngrundstücken.
Leider waren SPD und UFH, die den jetzt beschlossenen Antrag eingebracht haben, nicht bereit, sich auf einen Kompromiss einzulassen, der allen Herforderinnen und Herfordern zugutekommt. Das bedauern wir sehr.
Für uns bleibt klar: Steuerpolitik darf nicht einseitig sein. Wir stehen weiterhin für eine sachgerechte und gerechte Ausgestaltung der Grundsteuer in Herford – für alle.